BAföG – das muss man dazu wissen

Nicht jeder Student, der nach Münster kommt, hat so viel Geld zu Verfügung, dass er auf BAföG verzichten kann. Die meisten Studenten müssen die Hilfe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in Anspruch nehmen.

BAföG ist kein Almosen, sondern steht jedem Studenten zu, der nachweisen kann, dass er während des Studiums an der Universität Münster finanzielle Hilfe braucht. Entscheidend für die Bewilligung eines BAföG-Antrags sind zum einen die finanzielle Situation des Studenten und zum anderen, ob sein gewähltes Studienfach an der Uni Münster auch förderungswürdig ist. Das heißt, nur wenn feststeht, dass der Studiengang auch mit einem Magister, Bachelor oder Master abgeschlossen werden kann, dann wird er auch finanziert.

Die Höhe des BAföG richtet sich unter anderem nach den finanziellen Verhältnissen der Eltern. Auch die Höhe der Miete für ein Zimmer oder eine Wohnung in Münster spielt eine Rolle und ob der Student einer Tätigkeit nachgeht und was er dabei verdient.

BAföG-berechtigt sind nur deutsche Staatsangehörige und bezahlt wird bis zum 30. Lebensjahr. Wer einen BAföG-Antrag haben möchte, der findet in der Mensa der Uni Münster die nötigen Antragsformulare. Der Antrag selbst kann beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks in Münster abgegeben werden. Hier kann man sich auch beraten lassen, wenn es Probleme mit dem Ausfüllen des Antrags gibt.